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Seit 1. Juni 2025 in Kraft: Was sich mit der Katzenschutzverordnung ändert
Zwei ausgesetzte Katzen, die am Straßenrand nahe der Siedlung Platte gefunden wurden. Drei erst etwa zwei Wochen alte Kitten, eines davon verletzt, die ein Spaziergänger zufällig entdeckt, zum Tierarzt und anschließend zu den Tierfreunden für die weitere Versorgung bringt. Nur zwei der Katzen-Notfälle, die hier beispielhaft für die allein in 2024 mehr als 70 von den Tierfreunden Taunusstein versorgten und vermittelten Katzen stehen.
Die Zahl der ausgesetzten oder verwilderten Streunerkatzen ist deutlich gestiegen, mit ihr das Leid der Tiere, die mit Hunger, Krankheiten, Parasiten und Verletzungen kämpfen. Um dieser Entwicklung etwas entgegenzusetzen, haben wir uns als Tierschutzverein für eine Katzenschutzverordnung in Taunusstein eingesetzt.
Ende 2024 hat sich das Stadtparlament für die Einführung der Verordnung ausgesprochen, nun ist die Katzenschutzverordnung in Kraft. Ein großer Schritt für dauerhaft mehr Tierschutz in Taunusstein, der zudem auch unsere ehrenamtliche Arbeit als Tierschützer vor Ort unterstützt und – auch rechtlich – absichert. Die Katzenschutzverordnung hat zum Ziel, die Zahl und das Leid der Streunerkatzen in Taunusstein zu reduzieren und Katzenbesitzer für die unbedingte Notwendigkeit der Kastration, Kennzeichnung und Registrierung ihrer Tiere zu sensibilisieren.
Doch was genau beinhaltet die Katzenschutzverordnung?
Hier geben wir einen Überblick über die Inhalte:
Was bedeutet die Verordnung für Katzenhalter und ihre Tiere?
- Freigänger-Katzen müssen kastriert oder sterilisiert, mit einem Chip oder einer Tätowierung gekennzeichnet und in einem Haustierregister (z.B. Tasso oder Findefix) gemeldet sein.
- Das gilt für Katzen ab dem Alter von 5 Monaten.
- Der Nachweis über die Kastration und Registrierung ist dem Magistrat der Stadt Taunusstein auf Verlangen vorzulegen.
- Halter von Freigänger-Katzen, die nicht kastriert oder sterilisiert in Taunusstein festgestellt werden, können verpflichtet werden, ihr Tier kastrieren/sterilisieren zu lassen.
- Fund-Katzen, die nicht kastriert/sterilisiert und registriert sind und innerhalb von 48 Stunden keinem Halter zugeordnet werden können, dürfen kastriert werden. Die Kosten hat der Halter zu tragen, sobald dieser ermittelt werden konnte.
- Verstöße gegen die Verordnung können als Ordnungswidrigkeit seitens der Stadt mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro geahndet werden.
- Ausnahmen: Katzen, die ausschließlich in der Wohnung gehalten werden. Züchter können für ihre Tiere eine Ausnahmeregelung von der Kastrationspflicht bei der Stadt beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass eine kontrollierte Nachzucht gewährleistet ist.
Welche Vorteile bringt die Verordnung für Tierschützer, Tierheime, Tierhalter und Kommunen?
- Die Zahl der Streunerkatzen und deren unkontrollierte Vermehrung soll mit Hilfe der Kastrations- und Registrierungspflicht eingedämmt werden, ebenso die Zahl nicht gewollter, ausgesetzter Jungtiere. Damit soll das Katzenelend perspektivisch verringert werden. Das entlastet wiederum Tierheime und ehrenamtlich tätige Tierschützer, die schon jetzt bei der Versorgung der Tiere die Grenzen ihrer Belastbarkeit erreichen.
- Für Tierschutzvereine bringt die Verordnung Rechtssicherheit: Tierschützer haben nun die Möglichkeit, unkastrierte Fundkatzen rechtssicher kastrieren zu lassen. Bislang bestand in diesem Fall das Risiko, dass Halter später Ansprüche auf Schadensersatz anmelden.
- Gekennzeichnete und registrierte Fundkatzen können schnell und unkompliziert ihren Haltern zugeordnet werden. Auf diese Weise erhalten Katzenbesitzer ihre vermissten Tiere schneller zurück.
- Wenn Fundkatzen direkt Haltern zugeordnet werden können, entlastet das zudem die Stadtkasse, denn die Kommune trägt die Kosten für Fundtiere.
Warum ist eine Kastration für Katzen und Kater grundsätzlich von Vorteil?
- Kastrierte Kater markieren deutlich weniger und sind im verkleinerten Radius unterwegs, da sie nicht mehr nach rolligen Katzen suchen. So reduziert sich das Risiko, beim Überqueren von Straßen oder durch weitere Gefahren auf langen Streifzügen verletzt zu werden.
- Kastrierte Kater sind weniger kampflustig und geraten seltener in Revierkämpfe. Dadurch sind sie weniger oft verletzt und das Risiko sinkt, dass sie sich mit übertragbaren Krankheiten anstecken.
- Rolligkeit ist für Katzen sehr stressig. Kann sich die Katze nicht mit einem Kater paaren, besteht das Risiko einer „Dauerrolligkeit“. Die Katze befindet sich in einem Zustand ständiger Paarungsbereitschaft. Durch die hormonelle Umstellung ändert sich die Katze auch in ihrem Verhalten. Rollige Katzen rufen sehr laut und rollen sich auf dem Boden. Die Tiere werden teilweise aggressiv – besonders gegenüber ihren Artgenossen – und markieren regelmäßig.
- Ohne die Paarung reduzieren sich Krankheitsübertragungen für Katzen und Kater, wie etwa von Katzenaids oder Leukose
- Kastration verringert das Risiko hormonell bedingter Erkrankungen. Katzen, die nicht kastriert werden, haben ein hohes Risiko, Gebärmutterentzündungen und Mammatumoren zu entwickeln. Kater erkranken eher an Prostatakrebs.
Übrigens: Oft werden Kastration und Sterilisation verwechselt oder für das gleiche gehalten. Tatsächlich sind Operationsverfahren und die Wirkungsweise verschieden. Bei einer Sterilisation werden die Samenleiter beim Kater, bzw. die Eileiter bei der Katze durchtrennt oder abgebunden. Das Tier kann sich nicht mehr fortpflanzen, aber der Hormonhaushalt bleibt aktiv, ebenso der Sexualtrieb und alle hormonell bedingten Verhaltensweisen und Krankheitsrisiken.
Aus Sicht des Tierschutzes ist die Kastration daher der Sterilisation vorzuziehen. Bei der Kastration werden die hormonproduzierenden Keimdrüsen entfernt, beim Kater also die Hoden und bei der Katze die Eierstöcke. Nach der Kastration werden keine Fortpflanzungshormone mehr produziert, dementsprechend ändert sich auch das Verhalten des Tieres.
Insgesamt gesehen sind kastrierte Katzen und Kater in ihrem Verhalten ausgeglichener, ortstreuer und sind einem geringeren Risiko von Unfällen, Verletzungen und Krankheiten ausgesetzt. Die Kastration wird ab einem Alter von vier bis sechs Monaten empfohlen.
Artikel: Tierfreunde Taunusstein, Juni 2025