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Gestern war es wieder soweit: Ein frei laufender Hund wurde auf der Aarstaße gesichtet. Es war Montag und Mittagszeit. Der Finder hat den Hund einfangen können, bei der Stadtverwaltung Taunusstein gemeldet (06128 2410) und die Ordnungspolizei hat ihn einige Zeit später abgeholt.

Die Ordnungspolizei hat ein Fahrzeug, ausgerüstet mit Box und Fangwerkzeug.

Fundtiere (= entlaufene Haustiere) werden in das Tierheim Wiesbaden gebracht. Für das Tierheim steht der Ordnungspolizei ein Schlüssel zur Verfügung, so dass unabhängig von dessen Öffnungszeiten, Tiere dort sicher eingestallt werden können.

So kann es ablaufen und das ist genau die richtige Vorgehensweise.

Was aber, wenn die Stadtverwaltung schon geschlossen hat?

Dann ist automatisch die Polizei in Bad Schwalbach (06124 7078140) zuständig.

Die Polizeistation Bad Schwalbach hat Zugang zu dem Fahrzeug der Stadt Taunusstein und ebenso zu dem Schlüssel zum Tierheim.

Leider ist es schon häufig vorgekommen, dass sich bei einer solchen Meldung Polizeibeamte am Telefon nicht sehr kooperativ verhalten haben oder sogar eine Zuständigkeit verneinten. So zuletzt geschehen am 10.03.2018. Wahrscheinlich handelte es sich bei beiden Meldungen um denselben Hund. Offenbar entläuft dieser Hund häufiger seinen Besitzern, wie einige Stellungnahmen zu dem Vorfall vermuten lassen.

Damals hatte der Finder sich an die Polizei Bad Schwalbach gewandt. Der Beamte am Telefon wusste selbst nicht Bescheid und erklärte die Polizei Bad Schwalbach kurzerhand für nicht zuständig.

Daraufhin setzte ich mich mit dem Leiter der Polizeidienststelle in Verbindung um ihm eine Rückmeldung zu geben über derartige Vorfälle und um künftig eine bessere Vorgehensweise zu ermöglichen.

Zunächst einmal bestätigte er mir, dass die Zuständigkeiten ganz klar sind, nämlich so, wie oben beschrieben. Er räumte ein, dass einzelnen Beamten dieses Verfahren offenbar nicht geläufig sei. Er sicherte zu, dass er diesen Punkt in der nächsten Besprechung auf die Tagesordnung setzen wolle.

Gleichzeitig bat er um gegenseitiges Verständnis. Die Polizei ist eine Behörde, die, wie viele andere auch, mit Personalknappheit zu kämpfen hat. Wenn nun zu einer Zeit, in der die Dienststelle schwach besetzt ist, wie z. B. nachts oder am Wochenende, gleichzeitig mit einer Fundtiermeldung ein Unfall passiert oder ein anderer Notfall gemeldet wird, so können wir nicht erwarten, dass sofort jemand kommt und sich um das Tier kümmert.

Ein Polizeibeamter ist auch nur ein Mensch und könnte eventuell wenig Erfahrung mit oder sogar Angst vor Hunden haben. Dann muss ein anderer Kollege für diesen Einsatz gefunden werden.

Der Dienststellenleiter und ich waren uns einig darin, dass in einer solchen Situation, in der ein hilf- und orientierungsloses Tier geborgen werden soll, auch an die Verantwortung des Finders appelliert werden muss. Die eigene Sicherheit steht an erster Stelle. Wir alle sollten bei der Organisation von Hilfe und Unterstützung auch immer kompromissbereit sein. Ein ruhiges Gespräch und eine gemeinsame Suche nach Lösungen ist eine gute Basis dafür. 

Ihre Mechthild Plümpe