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Am 14.06.2013 befährt eine junge Frau gegen 12:45 Uhr den Autobahnzubringer in Niedernhausen. 
In Höhe des Friedhofs irrt ein offenbar schwer verletztes Wiltier (Feldhase oder Wildkaninchen) auf der Fahrbahn umher. Sie hält an, um zu helfen. Das misslingt. Das Tier flüchtet unter ihren PKW.
Die Frau ruft bei der Polizeistation Idstein an mit der Bitte um Hilfe.
Einzige Reaktion: "Machen Sie gefälligst die Fahrbahn frei!"

Ein Passant kommt ihr schließlich zu Hilfe, zieht das Tier unter dem PKW hervor und legt es in den Straßengraben. 

Als die Dame etwa eine Stunde später mit uns telefoniert, ist sie noch immer fassungslos, dass ihr und dem todkranken Tier (hinterer Körperteil war offenbar gelähmt) von offizieller Stelle nicht geholfen wurde.

Wir fragen uns, ab welcher Schulterhöhe eines Wildtiers die Polizei sich zuständig fühlt?
Man hätte dieser hilfsbereiten Mitbürgerin wenigstens die Telefonnummer des zuständigen Jagdaufsehers mitteilen können.

DIE POLIZEI - DEIN FREUND UND HELFER ?

In diesem Fall wohl weder das Eine noch das Andere