Ausgesetztes Kaninchen, 26.01.2017
Laut § 3, Nr. 3 und 4 Tierschutzgesetz ist es verboten, Tiere aus der
„Obhut des Menschen (…) auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen“
Das Vergehen kann mit einem Bußgeld bis zu 25.000,- € bestraft werden
Die Tierfreunde Taunusstein haben Kenntnis erhalten von einer unglaublichen Tat:
In den frühen Nachmittagsstunden des 26.01.2017 entdeckten Spaziergänger in Seitzenhahn auf dem ehemaligen Grillplatz im Wald ein ausgesetztes weibliches Hauskaninchen, das kurz zuvor mehrere Babies geboren hatte. Alle Neugeborenen waren tot. Das Muttertier verschwand im Unterholz…
Was müssen das für Menschen sein, die dazu fähig sind!?
Wir sind erschüttert.