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Pressemitteilung Landestierschutzbeauftragte Hessen: 

Seit geraumer Zeit kehrt der Wolf wieder nach Deutschland und bislang ganz vereinzelt auch nach Hessen zurück. Wo er auftaucht, verursacht er oft sehr emotionale Diskussionen. Die Landestierschutzbeauftragte ruft in diesem Zusammenhang zu mehr Gelassenheit auf. Rufe nach strengerer Regulierung und dem Jagdrecht sind aus ihrer Sicht nicht angezeigt. Wölfe ernähren sich überwiegend von anderen Wildtieren wie Rehe, Frischlinge oder auch Rotwild und hier insbesondere von alten, kranken oder auch jungen Tieren. Gelegentlich werden auch Nutztiere wie v.a. Schafe und Ziegen gerissen. Im Jahr 2016 registrierte das Bundesamt für Naturschutz deutschlandweit 283 Übergriffe durch Wölfe mit insgesamt 1086 getöteten Nutztieren.

Im Vergleich dazu landeten allein in Hessen jährlich Größenordnungen von mehr als 15.000 Schafen und Ziegen, sowie mehr als 25.000 Kälber als sogenannte Falltiere in den Tierkörperbeseitigungsanlagen. Das sind Tiere, die beim Halter beispielsweise durch Krankheiten oder Unfälle sterben. Unter diesem Gesichtspunkt seitens der Landwirtschaftsverbände von einem „Ende der Weidetierhaltung“ durch den Wolf zu sprechen hält die Landestierschutzbeauftragte für stark übertrieben. Die Schaf- und Ziegenhaltung nimmt in Deutschland schon seit Jahrzehnten kontinuierlich ab, weil die wirtschaftliche Situation schlecht ist. Die Preise für Wolle und Schafprodukte sind sehr gering, allenfalls mit Landschaftspflege können Schafhalter noch ihren Verdienst aufbessern. Viele Betriebe mussten daher in der Vergangenheit bereits aufgeben. Die weitaus meisten Schafe und Ziegen werden heutzutage nur noch in Nebenerwerbs- oder Hobbyhaltung gehalten.

Tierhalter sind gesetzlich verpflichtet, ihre Tiere auf der Weide nach guter fachlicher Praxis auch gegen Angriffe von außen zu sichern. Viele Schäden entstehen durch Übergriffe von Füchsen und freilaufenden Hunden. Es erscheint der LBT schon verwunderlich, dass sogar in Sachsen, einem Bundesland, indem seit 18 Jahren der Wolf wieder heimisch ist, noch 2017 eine Vielzahl von Wolfsrissen deshalb möglich wurden, weil es Mängel in der Einzäunung durch fehlenden Strom oder offene Zäune gab. Auch die Wolfsschäden im hessischen Odenwald im letzten Jahr waren sämtlich auf ungenügende bzw. fehlende Zäunung zurückzuführen. Hier sind die Tierhalter aufgerufen, Ihre Verantwortung gegenüber ihren Tieren besser wahrzunehmen.

Für das „Wolfserwartungsland“ Hessen sind fachgerechte, gut gewartete, geschlossene Zaunanlagen aus Sicht der LBT das Mittel der Wahl für alle Weidetierhalter, gleich ob sie im Vollerwerb, Nebenerwerb oder im Hobbybereich tätig sind. Das Land Hessen unterstützt die Weidetierhalter dabei mit einem jährlichen Fördervolumen von 500.000 €. Fachliche Informationen zum Herdenschutz nach guter fachlicher Praxis findet man beispielsweise in der AID-Schrift (Download AID-Heft „Sichere Weidezäune“: http://shop.aid.de/_assets/downloads_free/1132_2016_sichere_weidezaeune_x000.pdf).

Der häufig empfohlene Einsatz von Herdenschutzhunden stellt eine zusätzliche Belastung für den Betrieb dar und scheint aufgrund der derzeitigen, sehr geringen Gefährdungslage in Hessen weder wirtschaftlich noch notwendig. Vielmehr können diese Hunde, wenn in nicht wirklich sachkundigen Händen, nicht nur zu einem Tierschutzproblem, sondern selbst zu einer Gefährdung werden. Die Haltung von Herdenschutzhunden in dicht besiedelten Räumen stellt besondere Anforderungen, z.B. an den Umgang mit anderen Hunden, Kindern, Spaziergängern und Joggern. Herdenschutzhunde sind, was vielen nicht bewusst ist, völlig anders als Hütehunde zu behandeln und können als sehr territoriale Hunde gerade in dicht besiedelten Gebieten auch zu einer Gefahr für Menschen werden. Die Erfahrungen aus der Schweiz, in der mittlerweile Kantone das Verbot des Einsatzes vom Herdenschutzhund fordern, stehen da für sich und sollten dringend bedacht werden. Die Landestierschutzbeauftragte führt dazu aus: „Erst wenn zuvor alle anderen Maßnahmen des Grundschutzes angewandt wurden und zudem der Tierhalter über eine ausreichende Sachkunde und möglichst Erfahrung in Haltung, Pflege und Umgang mit Herdenschutzhunden verfügt, kann der Einsatz in Einzelfällen angezeigt sein“.